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28.09.2017
Nutzung von sozialen Netzwerken während der Arbeit
Es gibt kein Recht der Mitarbeitenden auf private Nutzung von sozialen Plattformen bei der Arbeit.
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28.09.2017
Korrekte Begründung einer Kündigung wichtig
Das Bundesgericht beurteilte eine Kündigung als missbräuchlich, da die Begründung falsch war.
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28.09.2017
Überhöhte Zahlungsbefehle sind strafbar
Die Zustellung eines überhöhten Zahlungsbefehls als Druckmittel zur Erlangung einer deutlich geringeren Vergleichszahlung kann einen strafbaren Nötigungsversuch darstellen.
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28.09.2017
Erreichbarkeit und Arbeiten ausserhalb der Arbeitszeiten mit mobilen Geräten
Mit den mobilen Geräten ist es üblich geworden, dass Mitarbeitende auch ausserhalb der Arbeitszeit auf Nachrichten von Vorgesetzen oder Kollegen reagieren.
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28.09.2017
Härtere Praxis bei Verbuchung von Privatbezügen über Geschäftsaufwand
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat ihre Praxis bezüglich des Verbuchens von privatem Aufwand in der Geschäftsbuchhaltung in den vergangenen Jahren stetig verschärft.
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28.09.2017
Recht auf Lohn obwohl nach Hause geschickt
Ist ein Mitarbeiter in einen Arbeitsplan eingeteilt und verzichtet der Arbeitgeber dennoch auf den Arbeitseinsatz, so hat der Mitarbeiter trotzdem Anrecht auf den Lohn. Das gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiter mangels Arbeit früher als …
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28.09.2017
Pauschalabzug Liegenschaftsunterhalt bei überwiegend geschäftlich genutzten Liegenschaften nicht möglich
Das Zürcher Steuerrekursgericht hatte zu beurteilen, ob der Pauschalabzug für Liegenschaftsunterhalt bei Liegenschaften im Privatvermögen auch bei überwiegend geschäftlicher Nutzung zulässig ist.
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28.09.2017
Kunden erhalten Entschädigung für Verluste von Vermögensverwalter
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen für Vermögensverwaltung zwei ihrer Kunden den Schaden ersetzen muss, den diese durch ihre Investments erlitten haben.
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28.09.2017
Fristlose Entlassung bei Krankheit ohne Abmeldung gerechtfertigt
Ein Angestellter arbeitete seit Mai 2014 über ein Stellenvermittlungsbüro in einem Unternehmen.
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28.09.2017
Abholeinladung im Briefkasten: Mietkündigung gilt als zugestellt
Die eingeschriebene Kündigung eines Mietvertrags gilt am Tag, nachdem der Briefträger die Abholeinladung in den Briefkasten des Adressaten gelegt hat, als zugestellt.
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