28.09.2017
In der Schweiz sind Zahlungsfristen von 30 Tagen üblich. Deshalb ist in einem Rechtsgeschäft anzunehmen, dass beide Parteien Stillschweigen davon ausgehen.
Besteht nun eine Partei auf abweichende Zahlungsfristen wie "zahlbar innert 10 Tagen" muss das vorgängig schriftlich abgemacht worden sein.
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