01.10.2020
Vereine müssen wie Unternehmen Gewinn und Vermögen versteuern.
Liegen Gewinn und Vermögen unter einem gewissen Betrag (kantonal unterschiedlich), fallen keine Steuern an.
Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt. Als Mitgliederbeiträge gelten geldwerte Leistungen der Vereinsmitglieder mit dem Zweck, dass der Verein den Vereinszweck im Interesse aller Mitglieder umsetzt.
Die Steuerbefreiung von Mitgliederbeiträgen ändert sich aber, wenn den Zahlungen der Mitglieder konkrete Gegenleistungen des Vereins entgegenstehen oder der Verein persönliche Interessen eines Mitglieds fördert. Als steuerbefreit gelten Mitgliederbeiträge nur, wenn sie folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
- die Verpflichtung zur Zahlung der Jahresbeiträge ist in den Statuten vorgesehen,
- die Zahlungen werden hauptsächlich von den Vereinsmitgliedern geleistet
- und die Zahlungen werden von allen Mitgliedern gleichmässig erhoben.
To News overview