Wer gewerbsmässig Gläubiger vertritt, erhält ab 01.01.2018 den freien Zugang zum Markt in der ganzen Schweiz.
Der Bundesrat hat die Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs per sofort in Kraft gesetzt. Künftig besteht die Möglichkeit, sich in allen Kantonen im Rechtsöffnungsverfahren von einem Inkassobüro und nicht mehr zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt respektive einer Rechtsagentin oder einem Rechtsagenten vertreten zu lassen. Dadurch können gewisse Gläubiger Kosten einsparen.
Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird die kantonale Kompetenz zur Regelung der gewerbsmässigen Gläubigervertretung aufgehoben. Nach neuem Recht können sämtliche handlungsfähigen Personen als Vertreter von Parteien im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig sein, insbesondere auch juristische Personen (Inkassobüros, Rechtsschutzversicherungen etc.). Der freie Marktzugang wird damit gewährleistet.
(Quelle: Bundesamt für Justiz)
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