01.04.2018
Verlangt eine Mitarbeiterin bei Mutterschaft eine Arbeitszeit-Verringerung, so muss dem nicht stattgegeben werden, sofern ein anderes Pensum vertraglich abgemacht ist.
Der Arbeitgeber muss einer Vertragsänderung zustimmen. Lehnt er ab, kann die Mitarbeiterin dies akzeptieren oder muss kündigen. Sie kann ihn nicht zur Pensumsänderung zwingen.
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