15.12.2016
Ab der Steuerperiode 2016 können Arbeitnehmer bei der direkten Bundesteuer für den Arbeitsweg nur noch maximal CHF 3'000 pro Jahr in Abzug bringen.
Diese Beschränkung des Fahrkostenabzugs hat auch Auswirkungen auf die Deklaration im Lohnausweis: Arbeitgeber haben bei Mitarbeitern, die über ein Geschäftsauto verfügen, neu den prozentmässigen Anteil Aussendienst zu bescheinigen.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)
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