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Nutzung von nicht gemieteten Parkplätzen gilt als ungerechtfertigte Bereicherung

17.08.2016

Das Mietgericht Zürich hatte zu urteilen, wie mit einer Nutzung von Parkplätzen umzugehen ist, die nicht gemietet sind.

Es kam zum Schluss, dass das regelmässige Benutzen von Parkplätzen ohne vertragliche Grundlage eine ungerechtfertigte Bereicherung sei, weil der Beklagte sich Mietkosten ersparte. Er habe unberechtigt in das Vermögen der Klägerin eingegriffen und muss diese Kosten zurückerstatten.

(Quelle: Mietgericht Zürich, 28.03.2014)



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