16.08.2016
In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen.
Um die Verrechnungssteuer rückfordern zu können, füllen Unternehmen ein Antragsformular aus und senden es an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Neu lassen sich dieser Antrag und die dazu notwendigen Unterlagen auch online einreichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss anschliessend ein Unterschriftenblatt in Papierform zugestellt werden.
Die Steuerpartner können ihre Daten online einsehen und bearbeiten. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden oder Treuhänder zu bevollmächtigen.
(Quelle: Eidg. Finanzverwaltung)
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