Im Zuge der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative hat der Bundesrat die gesetzliche Regelung betreffend der Meldung offener Stellen präzisiert.
Ab dem 1. Juli 2018 müssen alle offenen Stellen in Berufsarten, die eine durch¬schnittliche Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr ausweisen, gemeldet werden. Per 1. Januar 2020 wird dieser Schwellenwert auf 5 Prozent gesenkt werden. Zurzeit erstellt das SECO die Liste der Berufsarten, die bei einem Schwellenwert von 8 Prozent ab kommenden Juli meldepflichtig sind. Die Liste wird voraussichtlich ab April auf dem Web-Portal des Seco abrufbar sein.
Unter folgender Adresse gibt es detaillierte Informationen, wie die Meldepflicht umgesetzt wird: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht.html
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