Wir helfen Ihnen den Überblick zu wahren.
Ab dem 1. Januar 2021 gibt es grosse Veränderungen im Bereich der Quellensteuer in der Schweiz. Der Arbeitgeber ist zuständig für die Abrechnung der Quellensteuer. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, bis am 31.03. des Folgejahres zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Unsere Berater verfügen über aktualisiertes und fundiertes Wissen, um allfällige Stolpersteine zu umgehen.
Ihre Ansprechpersonen
Was wir bieten
- Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Quellensteuer
- Ausfertigung der Quellensteuerabrechnungen
- Ausfertigung der Steuererklärung für Quellensteuerpflichtige