Neues Aktienrecht ab 1. Januar 2023
Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Aktienrecht in Kraft. Im beiliegenden Bericht erläutern wir Ihnen die wesentlichen Änderungen.
Solidis Revisions AG ¦ Neues Aktienrecht
Neues Datenschutzrecht
Neue Offenlegungsvorschriften für Stiftungen
Ab 1. Januar 2023 muss der Stiftungsrat der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der Geschäftsleitung direkt oder indirekt ausgerichteten Vergütungen gesondert bekannt geben.
Jahresabschluss 2022 - Dividendenzahlungen
Für die Zahlungen von Dividenden aus dem Jahresgewinn 2022 gelten bereits die per 1.1.2023 in Kraft tretenden Vorschriften.
Neue Pflichten für den Verwaltungsrat
Das neue Aktienrecht verpflichtet den Verwaltungsrat ab 2023 neu zur Überwachung und Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft.
Neue MWST-Umsatzlimite
Nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind neu bis zu einem Umsatz von CHF 250’000 von der MWST befreit (bisher CHF 150’000).
Kennzahlen Sozialversicherungen ab 1. Januar 2023
In der beiliegenden Aufstellung haben wir Ihnen die wichtigsten Kennzahlen der Sozialversicherungen für das Jahr 2023 und 2022 aufgelistet.
Pauschalabzug für Fahrtkosten
AHV-Renten werden erhöht
Infolge der steigenden Preise hat der Bundesrat beschlossen die AHV-Renten für das Jahr 2023 um 2.5 Prozent zu erhöhen.
ALV-Solidaritätsprozent fällt weg
Der Solidaritätsbeitrag für die ALV beträgt für Lohnbestandteile über CHF 148'200 von 1 % fällt per 1. Januar 2023 weg.
Neue Höchstabzüge Säule 3a
Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a beträgt ab 1. Januar 2023:
Höherer Abzug bei der familienexternen Kinderbetreuung
Ab dem 1. Januar 2023 können von den Einkünften die nachgewiesenen Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden.
Zweiwöchiger Urlaub bei Adoption
Ausgleich der kalten Progression
Um die Folgen der kalten Progression auszugleichen passt das Eidgenössische Finanzdepartement die Tarife und Abzüge bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2023 an.
Die Schweiz und Frankreich vereinbaren nachhaltige Steuerregelungen für das Homeoffice
Ab dem 1. Januar 2023 können pro Jahr bis zu 40 % der Arbeitszeit im Homeoffice geleistet werden, ohne dass dies Auswirkungen auf den Staat der Besteuerung der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit hat – insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
Neue aktualisierte Liste der meldepflichtigen Berufsarten
Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat die neue Liste von meldepflichtigen Berufsarten publiziert.