Die Sicherheit von Vorsorgegelder liegt uns speziell am Herzen!
Die Umsetzung von Gesetzesänderungen und Anforderungen im Bereich Vermögensertrag, Verzinsung, Umwandlungssätze und Transparenz in der 2. Säule sind für die Stiftungsräte und die Verwaltungen eine riesige Herausforderung.
Solidis hat sich auf die Prüfung und Beratung von Personalvorsorgeeinrichtungen spezialisiert. Wir verfügen über qualifizierte Prüfer und Berater, die sich ständig weiterbilden.
Bei der Prüfung der Vorsorgeeinrichtungen handelt es sich um eine ordentliche Revision. Sie richtet sich daher nach den geltenden Schweizerischen Prüfungsstandards (PS). Deren Einhaltung wird im Bericht der Revisionsstelle bestätigt. Nebst der Prüfung der Jahresrechnung erfordert die Gesetzgebung der beruflichen Vorsorge die Prüfung und Bestätigung weiterer Prüfungsgegenstände, dazu gehört auch ein internes Kontrollsystem (IKS). In Ergänzung zu den PS wurde deshalb der Prüfungshinweis 40 (PH 40) erstellt. Dieser richtet sich an Prüfer von Vorsorgeeinrichtungen und anderen Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen und folglich die Bestimmungen des BVG und der Ausführungsverordnung BVV 2 einzuhalten haben.
Ihre Ansprechpersonen
Was wir bieten
- Prüfung von Jahresrechnungen nach Swiss GAAP FER 26
- Beratung bei Teil- und Gesamtliquidationen
- Buchführung und Controlling
- Wertschriftenverwaltungen
- Mehrwertsteuerberatung
- Prüfung von Zwischenabschlüssen
- Zusammenfassender Bericht
- Erläuterungsbericht
- Management Letter