Die Verrechnungssteuer kann zurückgefordert werden!
Die Verrechnungssteuer wird Ihnen zurückerstattet, wenn Sie Ihre Vermögenswerte und die darauf erzielten Vermögenserträge deklarieren. Die Rückerstattung kann auch von Personen, welche im Ausland ansässig sind zurückgefordert werden, wenn ein entsprechendes Abkommen zwischen den Staaten vorliegt.
Ihre Ansprechpersonen
Was wir bieten
- Beratung und Unterstüzung im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer
- Ausfertigung des Rückerstattungsantrages