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Solidis AG
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News

  • 16.08.2016

    Rückerstattung der Verrechnungssteuer elektronisch beantragen

    In der Schweiz ansässige juristische Personen können die Rückerstattung der Verrechnungssteuer mit Formular 25 ab sofort elektronisch beantragen.

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  • 16.08.2016

    Mahngebühren in AGB’s geregelt sind schwierig einzufordern

    Viele Unternehmen stellen ihre AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) online und definieren dort Mahngebühren und weitere Bedingungen gegenüber dem Kunden.

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  • 16.08.2016

    Arbeitgeber ist nicht vorleistungspflichtig

    Ein Unternehmer war vor Arbeitsgericht eingeklagt worden, weil die Sozialversicherungsanstalt einer Mitarbeiterin während des Mutterschaftsurlaubs die Taggelder nicht fristgerecht zahlte

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  • 16.08.2016

    Fristlose Entlassung gerechtfertigt bei Manipulation der Stempeluhr

    Das Bundesgericht entschied, dass bei der Manipulation der Stempeluhr eine fristlose Entlassung gerechtfertigt sei

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  • 16.08.2016

    Auf Online-Werbung von Schweizer Unternehmen kann deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar sein

    Das deutsche Wettbewerbsrecht kann auch für ausländische Unternehmen gelten: sobald ein Unternehmen mit der Domainendung .de wirbt, gilt deutsches Wettbewerbsrecht.

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  • 16.08.2016

    Längere Kurzarbeitsentschädigung wegen Frankenstärke

    Auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat die Bedingungen für Kurzarbeitsentschädigungen angepasst.

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  • 16.08.2016

    Individueller Lohnrechner Salarium – Lohnanalysen für Unternehmen und Sozialpartner

    Welcher Lohn für welches Profil?

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  • 16.08.2016

    Bonus darf wegen Mutterschaft nicht gekürzt werden

    Einer Mitarbeiterin wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war.

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  • 16.08.2016

    Überzeit-Entschädigung kann vertraglich nicht wegbedungen werden

    Überzeit ist durch den vereinbarten Lohn plus eines Lohnzuschlags von mindestens 25 % zu zahlen.

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  • 16.08.2016

    Dividene als Lohn aufgerechnet - Bundesgericht stützt den Entscheid

    Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter einer GmbH zahlte sich in drei Jahren Jahreslöhne von CHF 106'800, CHF 110'000 und CHF 20'880 aus.

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