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Solidis AG
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News

  • 16.08.2016

    Fristlose Entlassung gerechtfertigt bei Manipulation der Stempeluhr

    Das Bundesgericht entschied, dass bei der Manipulation der Stempeluhr eine fristlose Entlassung gerechtfertigt sei

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  • 16.08.2016

    Auf Online-Werbung von Schweizer Unternehmen kann deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar sein

    Das deutsche Wettbewerbsrecht kann auch für ausländische Unternehmen gelten: sobald ein Unternehmen mit der Domainendung .de wirbt, gilt deutsches Wettbewerbsrecht.

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  • 16.08.2016

    Längere Kurzarbeitsentschädigung wegen Frankenstärke

    Auf Grund der anhaltenden Frankenstärke hat der Bundesrat die Bedingungen für Kurzarbeitsentschädigungen angepasst.

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  • 16.08.2016

    Individueller Lohnrechner Salarium – Lohnanalysen für Unternehmen und Sozialpartner

    Welcher Lohn für welches Profil?

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  • 16.08.2016

    Bonus darf wegen Mutterschaft nicht gekürzt werden

    Einer Mitarbeiterin wurde der Bonus Ende Jahr anteilsmässig gekürzt, weil sie einen Teil des entsprechenden Jahres im Mutterschaftsurlaub war.

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  • 16.08.2016

    Überzeit-Entschädigung kann vertraglich nicht wegbedungen werden

    Überzeit ist durch den vereinbarten Lohn plus eines Lohnzuschlags von mindestens 25 % zu zahlen.

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  • 16.08.2016

    Dividene als Lohn aufgerechnet - Bundesgericht stützt den Entscheid

    Der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter einer GmbH zahlte sich in drei Jahren Jahreslöhne von CHF 106'800, CHF 110'000 und CHF 20'880 aus.

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  • 10.08.2016

    Massnahmen bei Ausrichtung einer Dividende

    Beschlussfassung im GV-Protokoll über den Zeitpunkt der Dividendenfälligkeit, sofern die Dividende nicht sofort fällig sein soll.

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  • 10.08.2016

    Keine Mehrwertsteuer auf angefangenen Arbeiten

    Gemäss dem Mehrwertsteuer-Gesetz sind auf den angefangenen Arbeiten am Ende des Jahres weder bei vereinnahmter noch bei vereinbarter Abrechnung Mehrwertsteuer geschuldet.

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  • 15.12.2015

    Begrenzung Fahrkostenabzug erhöht steuerbares Einkommen

    Ab dem 1. Januar 2016 wird ebenfalls der Abzug für den Arbeitsweg bei den Bundessteuern auf CHF 3'000 pro Jahr begrenzt.

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