Nutzen Sie für Ihre Gesellschaft die Erfahrung von engagierten und erfahrenen Verwaltungsräten!
Die Wahl in einen KMU-Verwaltungsrat war bis vor kurzem eine angenehme Nebenerscheinung eines beruflich erfolgreichen Lebens. Vielmals ein Freundschaftsdienst unter sich wohlgesonnenen "Geschäfts"-Kollegen.
Während bei börsenkotierten Unternehmen die Verwaltungsratstätigkeit schon seit einigen Jahren vermehrt im medialen und öffentlichen Interesse steht, hatten KMU Verwaltungsräte bisher ein eher geruhsames Leben. Im Zuge der Globalisierung und der Digitalisierung hat sich dies jedoch geändert. Nun stehen plötzlich auch die KMU-Verwaltungsräte immer mehr im Rampenlicht und ihr aktiver Beitrag zur Unternehmensführung wird hinterfragt.
Rechte und Pflichten eines Verwaltungrates
Die Wahl in den Verwaltungsrat ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Die Ansprüche an einen Verwaltungsrat haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Es ist deshalb heute wichtig, dass sich ein Verwaltungsrat intensiv mit seinen Aufgaben auseinandersetzt.
Der Verwaltungsrat ist das oberste Aufsichtsorgan der Aktiengesellschaft. Seine Aufgaben sind im Obligationenrecht festgeschrieben.
Er führt die Geschäfte selber oder er überträgt die Geschäftsführung an Dritte. Nicht übertragbar und unentziehbar sind die folgenden 7 Aufgaben (Art. 716 OR): die Oberleitung der Gesellschaft, die Organisation der Gesellschaft, die Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle und der Finanzplanung, die Ernennung und Abberufung der Geschäftsleitung und der Vertretungsberechtigten, die Oberaufsicht über die Geschäftsleitung, die Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse und die Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft.
Unsere Ansprechpersonen
Was wir bieten
Unsere Verwaltungsräte haben langjährige Erfahrung und sind geschult in:
- Führung von KMU
- Strategieprozessen
- Risikointelligenz
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikation
- Reporting
- Digitalisierung
Publikationen zum Thema
- Verwaltungsrat kann sein Recht auf Auskunft gerichtlich durchsetzen
- Abwehr von Haftungs-Ansprüchen an den Verwaltungsrat
- Verbucht ein Unternehmen Verwaltungsratshonorare, werden diese dem VR aufgerechnet
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Strenge Haftung des Verwaltungsrat (VR) für nicht abgeführte Sozialbeiträge erneut bestätigt
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GV- und VR-Protokolle sind keine vertraglichen Willenserklärungen
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Kein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für fiktive VR-Tätigkeiten