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Solidis AG
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Grundstückgewinnsteuer

Vom Verkaufsgewinn einer Liegenschaft will auch das Steueramt ein Stück!

Bei den Grundstückgewinnsteuer gibt es verschiedene Möglichkeiten die Anlagekosten zu ermitteln. Wir beraten Sie ob es steuergünstiger ist, die effektiven Anlagekosten vom Verkaufspreis in Abzug zu bringen oder allenfalls die Pauschalierung der Anlagekosten geltend zu machen. Wir beraten Sie bei der Grundstückgewinnsteuern auch zu den Themen des Steueraufschubs oder zu einer allfälligen Ersatzbeschaffung.

Wer es nicht dem Gesetz oder dem Zufall überlassen will, was mit der Besteuerung seiner Liegenschaft bei einer Handänderung passiert, informiert sich schon vor Beginn der Veräusserung oder lässt sich vorab fachmännisch beraten.


Ihre Ansprechpersonen

Was wir bieten

  • Ausfertigung der Grundstückgewinnsteuererklärung
  • Steuerberatung im Zusammenhang mit Steueraufschub und Ersatzbeschaffung

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