22.11.2021
Bei unselbständigen Personen können alle Aufwände, die für die Erzielung des Einkommens nötig sind und in einem direkten Zusammenhang damit stehen, vom Einkommen abgezogen werden.
Muss nun ein unselbständig Erwerbender rechtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgehen, damit er z.B. vereinbarte Zahlungen erhält, so kann er die Prozesskosten von der Einkommenssteuer abziehen.
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