Die Schweiz wird basierend auf multilateralen Abkommen ab 01.01.2018 mit der EU und Australien Steuerdaten austauschen, die das Steuerjahr 2017 betreffen.
Schweizer Steuerpflichtige mit nicht deklariertem Vermögen im Ausland müssen damit rechnen, dass ab 01.01.2018 Informationen über diese Vermögen den Schweizer Steuerbehörden ungefragt übermittelt werden, da der Austausch gegenseitig erfolgt. Informationen über andere Vermögenswerte wie zum Beispiel Liegenschaften werden nicht übermittelt. Es ist aber nachvollziehbar, dass wer ein unbedeutendes Bankkonto in Spanien hat, vermutungsweise dort auch eine Liegenschaft besitzt.
Ausländische Liegenschaften werden in der Schweiz nicht besteuert, sondern sind nur für die Bestimmung des Steuersatzes relevant. Daten inländischer Bankkunden werden vorläufig nicht ausgetauscht.
Wer also über unversteuerte Vermögen im Ausland verfügt, tut gut daran, eine straflose Selbstanzeige noch in diesem Jahr ins Auge zu fassen. Denn sobald die Schweizer Steuerbehörden von den Daten wissen, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
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