15.04.2022
Zahlreiche Unternehmen habe ihre Geschäftsfahrzeug-Flotte auf Elektro-Antriebe umgestellt.
Folgende Aspekte sind zu beachten:
- Weiterhin gilt CHF 0.70/km Entschädigung. Darin sind Stromkosten enthalten.
- Bei privater Nutzung empfiehlt sich die Abrechnung zum effektiven Ansatz, dh die im privaten Umfeld entstandenen Stromkosten werden mit einem installierten Stromzähler direkt vergütet.
- Einzelne Kantone wie zB. der Kanton Zürich erlauben bereits Pauschalansätze von CHF 60/Monat.
- Die Installation einer Wallbox beim Mitarbeitenden kann zum Fahrzeugkaufpreis addiert werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsste der Mitarbeitende einen Restwert zurückbezahlen.
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