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Elektro-Geschäftsfahrzeuge – steuerliche Aspekte

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15.04.2022

Zahlreiche Unternehmen habe ihre Geschäftsfahrzeug-Flotte auf Elektro-Antriebe umgestellt.

 

Folgende Aspekte sind zu beachten:

  • Weiterhin gilt CHF 0.70/km Entschädigung. Darin sind Stromkosten enthalten.
  • Bei privater Nutzung empfiehlt sich die Abrechnung zum effektiven Ansatz, dh die im privaten Umfeld entstandenen Stromkosten werden mit einem installierten Stromzähler direkt vergütet.
  • Einzelne Kantone wie zB. der Kanton Zürich erlauben bereits Pauschal­ansätze von CHF 60/Monat.
  • Die Installation einer Wallbox beim Mitarbeitenden kann zum Fahrzeugkauf­preis addiert werden. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsste der Mitarbeitende einen Restwert zurückbezahlen.

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