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Kein Gesuch für vorzeitige Rückzahlung der MwSt-Guthaben nötig

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22.05.2021

Mehrwertsteuer-Guthaben entstehen, wenn die Vorsteuerabzüge höher sind als die deklarierte Mehrwertsteuer. Üblicherweise werden diese Guthaben von der Steuer­behörde innerhalb von 60 Tagen ausbezahlt.

 

Als Teil des Corona-Paketes des Bundes wurden seit März 2020 Gesuche um vor­zeitige Rückzahlung prioritär behandelt und rasch ausbezahlt.

Neu werden Mehrwertsteuer-Guthaben innert 30 Tagen ausbezahlt. Deshalb ist es nicht mehr notwendig, ein Gesuch um vorzeitige Rückzahlung zu stellen.

(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)


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