Die Beträge der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben.
Die Kinderzulage wird von CHF 200 auf CHF 215 pro Monat und die Ausbildungszulage von CHF 250 auf CHF 268 pro Monat erhöht.
In Kantonen, die die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, führt die Anhebung der Mindestansätze der Familienzulagen automatisch zu einer Erhöhung. Derzeit richten bei den Kinderzulagen sieben Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG, TG und TI) und bei den Ausbildungszulagen sechs Kantone (ZH, GL, SO, BL, AG und TI) die Mindestansätze nach dem Familienzulagen-Gesetz aus. In den Kantonen, die die Familienzulagen seit 2009 bereits erhöht haben oder höhere Zulagen als die bundesrechtlichen Mindestansätze ausrichten, sind andere oder keine Anpassungen zu erwarten.
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