Am 16. Juli 2020 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den EU-US Privacy Shield aufgehoben.
Das Privacy Shield Abkommen garantierte, dass die Über-mittlung von Personendaten an US-Unternehmen, die sich entsprechend zertifiziert hatten, genügend geschützt war. Auf dieser Basis war der Export von Personendaten aus der EU an diese Unternehmen in den USA gestattet, was es jetzt nicht mehr ist.
Das Urteil hat keine direkte Wirkung auf Schweizer Unternehmen, ist aber trotzdem relevant, da die Schweiz mit den USA über ein gleichartiges Abkommen verfügt. Folgerichtig kann die EU das Datenschutzniveau der Schweiz als ungenügend einstufen und so wird der Export von Personendaten massiv beeinträchtigt.
Schweizer Unternehmen ist zu empfehlen, dass sie schnellstmöglich auf den Export unter dem Schweizer Abkommen verzichten und mit dem Importeur der Daten eine von der EU-Kommission formulierte Schutzklausel vereinbaren.
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