01.05.2019
Mit der Sommerzeit kommt die Zeit der Ferienjobs. Minderjährige Schüler arbeiten während der Sommerferien und erzielen so Einkommen. Wie versteuern?
Das minderjährige Kind ist zwar Steuersubjekt, aber es wird durch den Inhaber der elterlichen Sorge vertreten. Das bedeutet, dass das Einkommen von minderjährigen Kindern zum ehelichen Gesamteinkommen hinzugerechnet wird.
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