Ein Todesfall im Unternehmen belastet das ganze Team.
Priorität hat das Gespräch mit den Angehörigen, um ihre Wünsche zu erfahren, auch bezüglich der Kommunikation gegen innen und aussen. Informieren Sie Ihr Team persönlich und nicht per Mail, betonen Sie Empathie und Respekt.
Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis. Wenn die verstorbene Person anspruchsberechtigte Personen hinterlässt, ist es erforderlich, den Lohn für kurze Zeit fortzuführen.
Anspruchsberechtigt sind dabei Ehepartner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die Unterstützungspflicht bestand.
Die Dauer der sogenannten «Lohnnachgenuss»-Zahlung hängt von der Dienstdauer ab: Bei einer Dienstdauer von unter fünf Jahren beträgt die Zahlungsdauer einen Monat, andernfalls zwei Monate, jeweils ab dem Todestag. Da es sich hierbei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinne handelt, sind keine Abzüge für Sozialversicherungen erforderlich. Der vereinbarte Bruttolohn, einschliesslich aller Lohnbestandteile wie dem 13. Monatslohn, regelmässigen Zulagen, Provisionen oder Naturallohnanteilen, wird vollständig ausbezahlt.
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