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Versicherungsschutz in der freiwilligen Unfallversicherung bleibt erhalten

15.12.2015

Selbständigerwerbende die in der Schweiz wohnen, sind nicht obligatorisch gegen Unfall versichert.

Sie können aber der frei willigen Unfallversicherung beitreten, und mit ihnen auch ihre Familienmitglieder, die im selben Betrieb arbeiten und nicht obligatorisch versichert sind.

Der Bundesrat hat nun den minimal versicherten Verdienst in der freiwilligen Versicherung per 01.01.2016 der Lohnentwicklung angepasst. Für Selbständigerwerbende liegt er neu bei CHF 66'690 und bei CHF 44'460 für mitarbeitende Familienmitglieder.



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