Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe.
Die MwSt.-Behörde hat in letzter Zeit bei Kontrollen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung unterstützt.
In der Baubranche werden oft Aufträge nur gegen Barzahlung ausgeführt, besonders von Subunternehmern, die häufig nur für kurze Zeit aktiv sind und dann Konkurs anmelden. Dies macht es schwierig für die Steuerbehörde zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer, die auf den Rechnungen ausgewiesen sind, tatsächlich bezahlt wurden. Die Steuerbehörde verweigert daher Vorsteuerabzüge, wenn die Zahlung nur mit Barquittungen nachgewiesen wird.
Es empfiehlt sich, Leistungen im Wert von CHF 15'000 oder mehr nicht bar, sondern über Bankkonten zu bezahlen, um Probleme mit der Vorsteuerabzugsberechnung zu vermeiden.
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